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Hausbuch (DDR)
Das Hausbuch war in der DDR ein durch die polizeiliche Meldeordnung vorgeschriebenes, vom Hausbesitzer oder Hausverwalter zu führendes Buch, in dem Bewohner Besucher aus der DDR, die länger als 30 Tage blieben, und Besucher von außerhalb der DDR nach 24 Stunden einzutragen waren.
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