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Heimatvertriebener



Als Heimatvertriebene wird ein Teil derjenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1937 und 1914) oder in den Gebieten der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie verlassen mussten und in den damaligen restlichen Teil Deutschlands, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR, sowie Österreich kamen. Bundesministerium der Justiz Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge



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