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Haftprüfung
Die Haftprüfung ist ein in § 117 StPO geregeltes, spezielles Verfahren zur Überprüfung der Untersuchungshaft, das mit einer ausdrücklichen Entscheidung endet, die wiederum mit der Beschwerde angegriffen werden kann. Sie wird vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt und findet entweder auf Antrag des Betroffenen (bzw.
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