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Handelsvertreterrecht
Das Recht der Handelsverter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, vergleichbar mit der Intention des Mietrechtes, den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer gegenüber dem überwiegend stärkeren Faktoranbieter zu schützen.
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