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Hausmacht



Als Hausmacht bezeichnet man den erblichen territorialen Besitz eines Adelsgeschlechts in einem feudalistischen Staatsgebilde. Sie gründet sich vor allem auf die aus diesen Besitzungen zufließenden Steuern und Abgaben, sowie der von den Vasallen, in Deutschland vor allem Ministerialen, geleisteten Heerfolge.



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