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Haftung (Recht)
Unter Haftung versteht man im deutschen Zivilrecht das Unterworfensein unter den Vollstreckungszugriff anderer, also unter staatliche Gewalt. Diese Bedeutung des Begriffs Haftung findet man etwa noch bei „Ver-haftung“, dem Haftbefehl oder wenn gar im Strafrecht von einer „Haftung“ wegen Totschlags, Diebstahls usw.
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