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Inobhutnahme



Inobhutnahme ist ein Begriff aus dem Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituation durch das Jugendamt. In Deutschland wird diese Maßnahme über den des SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe dar.



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