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Inverkehrbringen



Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist immer, dass ein „Inverkehrbringer“ als Verantwortlicher feststellbar sein muss, der haftbar gemacht wird, wenn an dem Produkt etwas nicht den dafür gültigen Vorschriften entspricht.



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