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Indemnitätsvorlage



Mit der Annahme der Indemnitätsvorlage (lat. indemnitas, Genetiv: indemnitatis : Schadloshaltung) im September 1866 wurde noch vor Gründung des Norddeutschen Bundes der preußischen Regierung (speziell Bismarck) nachträglich vom Preußischen Abgeordnetenhaus Straflosigkeit zugebilligt.



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