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Indexierungsverbot
Unter einem Indexierungsverbot wird ein (staatliches) Verbot verstanden, eine Vereinbarung zum Bestandteil eines Vertrages zu machen, die besagt, dass der Betrag der Höhe einer Geldschuld eine Funktion eines aktuellen Index-Standes ist, also von dem aktuellen Stand des Indizes abhängig ist. (Indexklausel)
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