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Imparitätsprinzip
Das Imparitätsprinzip ist im deutschen Bilanzrecht neben dem Realisationsprinzip eine der Konkretisierungen des Vorsichtsprinzips. Im Gegensatz zu Gewinnen, die erst bei Realisation ausgewiesen werden dürfen, müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind.
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