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Institutionskennzeichen



Die Institutionskennzeichen (kurz: IK) sind eindeutige, neunstellige Zahlen, mit deren Hilfe Abrechnungen im Bereich der deutschen Sozialversicherung einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können. Hierbei erhalten alle Einrichtungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erbringen, auf Antrag ein IK.



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