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Insolvenzverwalter



Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) ist ein gerichtlich ernannter Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens bei Eröffnung der Insolvenz. Mit dem Beginn seiner Tätigkeit untersteht der Insolvenzverwalter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes (regelmäßig das für den Sitz des Gemeinschuldners zuständige Amtsgericht, häufig auch ein bestimmtes Amtsgericht für den gesamten Bezirk eines Landgerichts).



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