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Insolvenzvergleich
Vor Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens muss im halben Jahr davor ein außergerichtlicher Vergleich ergebnislos versucht worden sein. Hierzu empfiehlt sich, alle Gläubiger anzuschreiben und ihnen einen solchen Vergleich mit einer Abfindungsquote anzubieten, z.
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