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In dubio pro reo
Der Grundsatz „In dubio pro reo“ (lateinisch für Im Zweifel für den Angeklagten), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.
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