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Ius honorarium
Das ius honorarium ist das Recht, das im Römischen Reich von den Inhabern der republikanischen Ehrenämter, besonders aber vom Prätor, ausgeübt wurde, um damit das ius civile zu unterstützen, zu ergänzen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das wichtigste Instrument hierbei war das Edikt, in dem der Prätor ankündigte, auf welche Weise er seine Aufgaben in der Rechtspflege ausüben wollte.
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