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Innerer Notstand



Ein Innerer Notstand bezeichnet im deutschen Staatsrecht eine Notlage des Staates infolge Bedrohung von außen (äußerer Notstand, Verteidigungsfall) oder von innen: Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (innerer Notstand) durch Naturkatastrophen, besonders schwere Unfälle, etwa Explosionen (innerer Notstand im weiteren Sinne, ziviler Notstand). Zur Abwehr des inneren Notstandes kann ein Land die Polizeikräft anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Bundespolizei anfordern (Art.



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