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Indifferenzprinzip
Das Indifferenzprinzip (auch Prinzip vom unzureichenden Grund genannt) der Wahrscheinlichkeitstheorie besagt, dass bei n > 1 unterscheidbaren und sich gegenseitig ausschließenden Ereignismöglichkeiten die Eintrittswahrscheinlichkeit jedes Ereignisses ohne Vorliegen weiterer Informationen mit p=1/n (Laplace-Wahrscheinlichkeit, Laplace-Formel) anzusetzen ist, d.h.
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