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Imperium (Rom)



Der Begriff Imperium (von lateinisch imperare, „herrschen“, „befehlen“, „gebieten“) gehörte im römischen Reich zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein Imperium innehatte, hatte absolute Macht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines höhergestellten Imperiums überstimmt werden.



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