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In-camera-Verfahren
Ein in-camera-Verfahren (lat. in camera für in der Kammer, also "geheim") ist ein besonderes Verfahren im Verwaltungsgerichtsverfahren, das bei Geheimhaltungsbedürftigkeit der in der Gerichtsverhandlung zu erörternden Informationen zur Anwendung kommt.
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