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Innerdeutsche Grenze
Als innerdeutsche Grenze, im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch Zonengrenze oder deutsch-deutsche Grenze genannt, wurde die 1378 km lange Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Der Grenzverlauf zwischen den westlichen Besatzungszonen und der sowjetischen Besatzungszone wurde von den Siegermächten des zweiten Weltkriegs festgesetzt und bestand mit der Gründung der beiden deutschen Staaten nach 1949 fort.
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