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Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen



Internationale Transporte die mit Straßenfahrzeugen durchgeführt werden, unterliegen der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (= CMR von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route), wenn das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist.



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