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Insolvenzverfahren
Das in Deutschland an die Stelle des früheren Konkursverfahrens getretene gerichtliche Insolvenzverfahren dient der angemessenen forderungsanteiligen Befriedigung von Gläubigern aus den noch verbliebenen Vermögenswerten des insolventen Schuldners. Die Verfahrensregelungen finden sich in der Insolvenzordnung.
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