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Individualverkehr



Zum Individualverkehr (Akronym IV) zählen im Verkehrswesen der nichtmotorisierte Individualverkehr (Fußgänger, Radfahrer) und der motorisierte Individualverkehr (Pkw, Motorrad). Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr (Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Schienenpersonenfernverkehr, Flugverkehr) benutzt beim Individualverkehr der Einzelne ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, Motorrad) bzw.



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