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Jagdausübungsrecht
Das Jagdausübungsrecht beinhaltet in Deutschland die ausschließliche Befugnis zur Jagdausübung im engeren Sinne, also dem eigentlichen Jagen, zur Hege und zum Aneignen von Wild. Das eigentliche Jagen umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild.
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