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Japanisches Kabinett



Das Japanische Kabinett (内閣, Naikaku) ist die Exekutive der Japanischen Regierung. Es besteht aus dem Premierminister Japans und bis zu 14 anderen Mitgliedern, die als Staatsminister bezeichnet werden. Der Premierminister wird durch das japanische Parlament ernannt, die anderen Minister werden durch den Premierminister ernannt und abberufen. Das Kabinett als Ganzes ist dem Parlament rechenschaftspflichtig und muss zurücktreten, wenn ein Misstrauensvotum im Repräsentantenhaus erfolgreich ist.



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