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Kaiserliche Provinz
Als kaiserliche Provinz bezeichnet man eine römische Provinz, in der der Kaiser nominell der Statthalter war. Als seinen Stellvertreter in der Provinz und faktischen Statthalter ernannte er einen Legatus Augusti pro praetore (etwa: "Gesandter des Kaisers im Rang eines Praetors"), den er aus den Senatoren höheren Ranges (ehemalige Praetoren oder Consuln) auswählte.
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