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Kanzelparagraph



Der Kanzelparagraph war ein Tatbestand des deutschen Reichsstrafgesetzbuches. Während des Kulturkampfes sah sich die Reichsleitung des Kaiserreichs unter Führung Otto von Bismarcks veranlasst, gegen Geistliche, die ihren Beruf nutzten, um in Reden politische Ereignisse zu kommentieren, vorzugehen.



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