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Kammerherr



Ein Kammerherr (mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch:Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener Titel.



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