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Kassenzulassung



Die Kassenzulassung (genaue Bezeichnung "sozialrechtliche Zulassung") bezeichnet in Deutschland die Berechtigung eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes, über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.



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