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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut



Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz () gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) voraussetzt. Die Ausbildung richtet sich auf Basis des nach der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" ().



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