Enzyklopädie > K > Kardinalpflicht


Kardinalpflicht



Unter der Rechtsfigur der "Kardinalpflicht" versteht man alle wesentlichen Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages vom Auftragnehmer oder Auftraggeber geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind. Ebenso sind alle diejenigen Nebenpflichten zu berücksichtigen, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de