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Kirchenasyl



Das Kirchenasyl ist der Schutz einer Person oder Personengruppe vor dem Zugriffsrecht des Staates. Das Kirchenasyl hat seine Wurzeln in frühmittelalterlichen Rechtstexten wie der Lex Alamannorum, die es bei Strafe verbieten, einen Flüchtigen, der in einer Kirche Zuflucht sucht mit Gewalt zu entfernen oder in der Kirche zu töten.



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