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Kassageschäft
Als Kassageschäft bezeichnet man einen über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Devisen oder Waren, der im Gegensatz zum Termingeschäft "sofort" nach Geschäftsabschluss erfüllt werden muss. Hierbei bedeutet "sofort" allerdings üblicherweise einen Zeitraum von zwei Börsentagen.
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