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Kautelarpraxis
Als Kautelarpraxis oder auch Kautelarjurisprudenz wird die außergerichtliche beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts bezeichnet. Hier geht es nicht darum, einen bereits entbrannten Streit auszufechten, sondern Streitigkeiten im Vorfeld insbesondere durch eine sinnvolle Vertragsgestaltung zu vermeiden.
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