Enzyklopädie > K > Kartellträger


Kartellträger



Der Kartellträger ist bei einem Zweikampf der Beauftragte des Beleidigten, der das Überbringen der Forderung übernimmt.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de