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Katastrophenschutzfachdienst
Mit dem Begriff Katastrophenschutzfachdienst beziehungsweise Fachdienst des Katastrophenschutzes wird in Deutschland die Festlegung und Zusammenfassung bestimmter abgegrenzter Aufgabenbereiche im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes und ihre Zuweisung an bestimmte Trägerorganisationen bezeichnet. Zu diesen Organisationen gehören das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD).
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