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Kanzlerzeile
Die Kanzlerzeile bezeichnet in der mittelalterlichen Königsurkunde die Unterschrift eines hohen Beamten der Kanzlei, der damit die formelle Korrektheit der Urkunde bestätigt. In der Karolingerzeit wird die Kanzlerzeile durch ein Chrismon eingeleitet und endet mit dem individuell ausgestalteten Wort subscripsi, dem sogenannten Rekognitionszeichen.
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