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Kirchenaustritt



Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche oder anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. In diesem Sinne ist er nur erforderlich, wo das staatliche Recht Folgen an eine Mitgliedschaft knüpft, aber nicht alle Gemeinschaften einen Austritt zulassen.



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