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Kammerrat
Als Kammerrat bezeichnete man ein Mitglied einer fürstlichen Hofkammer, insbesondere eines der führenden Mitglieder dieser Finanz- und Liegenschaftsverwaltungsbehörde. Einige berufsständische Körperschaften bezeichnen Mitglieder ihres Leitungsgremiums noch heute als Kammerräte, beispielsweise die österreichischen Landwirtschaftskammern.
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