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Kennzeichen (Recht)



Kennzeichen sind im juristischen Sprachgebrauch alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gesten, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form oder sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu unterscheiden.



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