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Landesliste



Die Landesliste bezeichnet die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer so genannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden, können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste nur en bloc abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen.



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