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Leitungszone



Als Leitungszone wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland gem. ZTVA-StB 97 der Bereich des Auflagers und der Einbettung bei Grabenleitungen und Kabelkanalanlagen in der Breite des Leitungsgrabens bis 0,30 m über dem Scheitel der Leitung verstanden.



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