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Ladungsfähige Adresse
Die ladungsfähige Adresse bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur den tatsächlichen Wohnort (siehe: Wohnadresse) oder, bei juristischen Personen, den Geschäftssitz (siehe: Sitz bei juristischen Personen) mit Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also die Anschrift, unter der eine Rechtspartei regulär anzutreffen ist.
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