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Landtagspräsident (Deutschland)
Der Landtagspräsident leitet mit seinen Stellvertretern die Sitzungen des Landtags, führt Abstimmungen durch und vertritt den Landtag in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen. Er wird von den Landtagsabgeordneten aus deren Mitte gewählt und bildet zusammen mit den Vizepräsidenten das Präsidium oder den Vorstand.
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