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Leistungsstörung
Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Oberbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck des Schuldverhältnisses - die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger - erfordert. Der Begriff wurde vermutlich von Heinrich Stoll geprägt, der 1936 ein Buch mit dem Titel "Die Lehre von den Leistungsstörungen" vorlegte.
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