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Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung
Die Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung ist eine Lehre im Bereicherungsrecht. Sie besagt, dass in einem bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis eine Direktkondiktion aus Nichtleistungskondiktion gegen den Bereicherten im Grundsatz nicht möglich ist.
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