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Lastenausgleichsgesetz
Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, teilweise finanziellen Schadensersatz zu leisten. Lastenausgleich konnten beanspruchen
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