Enzyklopädie > L > Landesbeamtengesetz
Landesbeamtengesetz
Beamte der Länder und Kommunen unterliegen der Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landesgesetzgebers. Grundlegende Fragen des Beamtenstatus sind allerdings im (bundesweiten) Beamtenrechtsrahmengesetz geregelt.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)