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Lex Saxonum
Die Lex Saxonum (Gesetz der Sachsen) zählt zu den germanischen Stammesrechten und wurde von Karl dem Großen erlassen, um die von ihm erlassenen harten Maßregeln gegen die zu unterwerfenden Sachsen aus dem Jahr 785 abzumildern. Die Lex Saxonum war gewissermaßen ein Kompromiss, bei dem sich fränkisches Reichsrecht und althergebrachte sächsische Stammesrechte ergänzten.
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